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   BVerwG, 30.01.1970 - VII P 6.69   

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BVerwG, 30.01.1970 - VII P 6.69 (https://dejure.org/1970,672)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1970 - VII P 6.69 (https://dejure.org/1970,672)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1970 - VII P 6.69 (https://dejure.org/1970,672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurücknahme der dem Angestellten zugebilligten Anwartschaft auf Höhergruppierung im Wege des Bewährungsaufstiegs als eine der Mitbestimmung des Antragstellers unterliegende Rückgruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 35, 44
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.12.1962 - VII P 3.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1970 - VII P 6.69
    Der Senat hat bereits in BVerwGE 15, 212 ausgesprochen, daß sowohl bei der Höhergruppierung als auch bei der Herabgruppierung der Wechsel der Vergütungsgruppe das entscheidende Merkmal des beteiligungspflichtigen Vorgangs ist.
  • BAG, 16.02.1966 - 4 AZR 50/65

    Angestellten der BAVAV - Tariflich zustehende Vergütungsgruppe -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1970 - VII P 6.69
    Der Senat stimmt in dieser Frage der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 18, 142 [151]) zu.
  • BAG, 09.10.1968 - 4 AZR 126/68

    Bewährungsaufstieg - Bewährungszeit - Ausgeübte Tätigkeit - Auszuübende Tätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1970 - VII P 6.69
    Er kann also, solange keine vertragliche Änderung erfolgt, am Bewährungsaufstieg teilnehmen (BAG, Urteil vom 9. Oktober 1968 - 4 AZR 126/68 - AP Nr. 3 zu § 23 a BAT).
  • BVerwG, 30.04.2001 - 6 P 9.00

    Mitbestimmung bei der Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit und

    Für den Mitbestimmungstatbestand der Herabgruppierung ist es nicht wesentlich, dass bei Zuweisung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit auch tatsächlich die Bezahlung aus der niedrigeren Vergütungsgruppe erfolgt (Beschluss vom 30. Januar 1970 - BVerwG 7 P 6.69 - BVerwGE 35, 44, 46; Beschluss vom 25. August 1988 - BVerwG 6 P 36.85 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 6 S. 5).
  • BVerwG, 18.12.1979 - 6 P 15.79

    Mitbestimmung des Personalrats - Wegfall eines Bewährungsaufstiegs - Vorliegen

    Sie setzt ebenso wie die Höhergruppierung einen Wechsel der Vergütungsgruppe voraus (BVerwGE 15, 212 [213]; 15, 215 [216]; 35, 44 [45]; 35, 164 [165]; 54, 92 [96]; Beschluß vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - [PersV 1978, 247]), der im vorliegenden Fall nicht gegeben ist.

    Aus der vom Verwaltungsgericht zur Stützung seiner gegenteiligen Auffassung herangezogenen Entscheidung BVerwGE 35, 44 ergibt sich nichts für eine Mitbestimmung des Personalrats bei Wegfall des Bewährungsaufstiegs.

    Auch ist das Vorbringen des Antragstellers nicht gerechtfertigt, aus der Entscheidung BVerwGE 35, 44 ergebe sich, daß der Fallgruppenwechsel dann von Bedeutung sei, wenn mit ihm ein Wechsel oder eine Änderung des Bewährungsaufstiegs verbunden sei.

  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 8.75

    Begriff der "Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit" -

    Das ist in den Beschlüssen des Senats vom 14. Dezember 1962 - BVerwG VII P 3.62 - (BVerwGE 15, 212 [214]), vom 30. Januar 1970 - BVerwG VII P 6.69 - (BVerwGE 35, 44 [46]) und vom 17. April 1970 - BVerwG VII P 8.69 - (BVerwGE 35, 164 [166]) zum Ausdruck gebracht und auch vom Bundesarbeitsgericht in den Urteilen vom 14. Juli 1965 - 4 AZR 358/64 - (BAGE 17, 248 [258]), vom 16. Februar 1966 - 4 AZR 50/65 - (BAGE 18, 142 [BAG 16.02.1966 - 4 AZR 50/65] [145 und 151] = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV) und vom 15. November 1967 - 4 AZR 48/67 - (BAGE 20, 150 [155]) ausgesprochen worden, so etwa, wenn im Beschluß vom 30. Januar 1970 (a.a.O. S. 46) eine "nachhaltige" Änderung des Arbeitsverhältnisses verlangt wird, die mit nur vorübergehenden Maßnahmen nicht verbunden ist.

    der Angestellte allmählich durch Erweiterung seiner Tätigkeit oder sonstige Veränderung seiner Tätigkeit in eine höhere Vergütungsgruppe hineinwächst (vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 30. Januar 1970 - BVerwG VII P 6.69 - a.a.O. und vom 17. April 1970 - BVerwG VII P 8.69 - BVerwGE 35, 164 = Buchholz 238.3 § 71 PersVG Nr. 4 = PersV 1970, 277 - ZBR 1970, 269),.

  • BVerwG, 17.04.1970 - VII P 8.69

    Wesentliches Merkmal der Rückgruppierung einer Lohngruppe - Erforderlichkeit der

    Das wesentliche Merkmal der Rückgruppierung ist ebenso wie bei der Höhergruppierung in dem Wechsel der Vergütungs- oder Lohngruppe zu sehen (BVerwGE 15, 212: Beschluß vom 30. Januar 1970 - BVerwG VII P 6.69 -).

    Der vom Bundesarbeitsgericht in BAG 17, 248 (257) und BAG 18, 142 (151) vertretenen Auffassung, die die Zuweisung einer tariflich anders zu bewertenden Tätigkeit als mitbestimmungspflichtig ansieht, hat der Senat in dem Beschluß vom 30. Januar 1970 - BVerwG VII P 6.69 - zugestimmt.

  • BVerwG, 30.01.1979 - 6 P 66.78

    Mitbestimmungsrecht bei der Zuordnung zu einer anderen Fallgruppe derselben

    Sie setzt ebenso wie die Höhergruppierung einen Wechsel der Vergütungsgruppe voraus (BVerwGE 15, 212 [213]; 15, 215 [216]; 35, 44 [45]; 35, 164 [165]; 54, 92 [96]; Beschluß vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - [PersV 1978, 247]), der im vorliegenden Fall nicht gegeben ist.

    Aus der vom Verwaltungsgericht zur Stützung seiner gegenteiligen Auffassung herangezogenen Entscheidung BVerwGE 35, 44 ergibt sich nichts für eine Mitbestimmung des Personalrats bei Wegfall des Bewährungsaufstiegs.

  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 9.75

    Vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung einer höher zu bewertenden

    Das ist in den Beschlüssen des Senats vom 14. Dezember 1962 - BVerwG VII P 3.62 - (BVerwGE 15, 212 [214]), vom 30. Januar 1970 - BVerwG VII P 6.69 - (BVerwGE 35, 44 [46]) und vom 17. April 1970 - BVerwG VII P 8.69 - (BVerwGE 35, 164 [166]) zum Ausdruck gebracht und auch vom Bundesarbeitsgericht in den Urteilen vom 14. Juli 1965 - 4 AZR 358/64 - (BAGE 17, 248 [258]), vom 16. Februar 1966 - 4 AZR 50/65 - (BAGE 18, 142 [BAG 16.02.1966 - 4 AZR 50/65] [145 und 151] = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV) und vom 15. November 1967 - 4 AZR 48/67 - (BAGE 20, 150 [155]) ausgesprochen worden, so etwa, wenn im Beschluß vom 30. Januar 1970 (a.a.O. S. 46) eine "nachhaltige" Änderung des Arbeitsverhältnisses verlangt wird, die mit nur vorübergehenden Maßnahmen nicht verbunden ist.

    der Angestellte allmählich durch Erweiterung seiner Tätigkeit oder sonstige Veränderung seiner Tätigkeit in eine höhere Vergütungsgruppe hineinwächst (vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 30. Januar 1970 - BVerwG VII P 6.69 - a.a.O. und vom 17. April 1970 - BVerwG VII P 8.69 - BVerwGE 35, 164 = Buchholz 238.3 § 71 PersVG Nr. 4 = PersV 1970, 277 = ZBR 1970, 269),.

  • BVerwG, 30.01.1979 - 6 P 56.78

    Mitbestimmungsrecht bei der Zuordnung zu einer anderen Fallgruppe derselben

    Sie setzt ebenso wie die Höhergruppierung einen Wechsel der Vergütungsgruppe voraus (BVerwGE 15, 212 [213]; 15, 215 [216]; 35, 44 [45]; 35, 164 [165]; 54, 92 [96]; Beschluß vom 3. Juni 1977 - BVerwG 7 P 3.76 [PersV 1978, 247]), der im vorliegenden Fall nicht gegeben ist.

    Aus der vom Verwaltungsgericht zur Stützung seiner gegenteiligen Auffassung herangezogenen Entscheidung BVerwGE 35, 44 ergibt sich nichts für eine Mitbestimmung des Personalrats bei Wegfall des Bewährungsaufstiegs.

  • BVerwG, 25.08.1988 - 6 P 36.85

    Mitbestimmungspflichtige Einstellung - Mitbestimmungsrecht - Wiederaufnahme der

    Für den Mitbestimmungstatbestand der Herabgruppierung ist es nicht wesentlich, daß bei Zuweisung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit auch tatsächlich die Bezahlung aus der niedrigeren Vergütungsgruppe erfolgt (BVerwGE 35, 44 und 35, 164 ).
  • BAG, 21.09.1993 - 1 ABR 19/93

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Neueingruppierung nach Änderung der tariflichen

    Nach Auffassung des Senats sprechen allerdings gute Gründe für die Annahme, daß die Entscheidung des Arbeitgebers über die Frage, ob der Arbeitnehmer nach Ablauf des für die Bewährungszeit maßgeblichen Mindestzeitraums die Voraussetzungen für den Bewährungsaufstieg erfüllt, in jedem Fall eine neue Eingruppierungsentscheidung beinhaltet, an der der Betriebsrat nach Maßgabe des § 99 BetrVG zu beteiligen ist (ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats für den Fall der Höhergruppierung bei Bejahung der Voraussetzungen nehmen an Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, BAT, Stand August 1993, § 23 a Rz 50; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand Juni 1993, § 22 Anm. 14; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, Stand Juni 1993, § 75 Rz 39; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/ Widmaier, BPersVG, 7. Aufl., § 75 Rz 13; ein Mitbestimmungsrecht wird allerdings teilweise verneint bei "Aberkennung der Bewährung" bzw. bei der Feststellung, ob der Angestellte sich bewährt hat - so Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, aaO; Böhm/Spiertz/ Sponer/Steinherr, aaO, § 22 Rz 101; ob die Unterlassung der Höhergruppierung nach Ablauf der Bewährungszeit der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt, ist offengelassen in BVerwGE 35, 44, 48).
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